Unterlagen hochladen
Warum kann ich meine Unterlagen nicht hochladen?
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Hochschulgesetz
Unter dem folgenden Link finden Sie das Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW):
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000654
Berufungsordnung
Unter den folgenden Links finden Sie die Berufungsordnung der Universität zu Köln:
- https://am.uni-koeln.de/e32508/am_mitteilungen/@107/AM_2020-115_Berufungsordnung_ger.pdf / https://portal.uni-koeln.de/sites/uni/images/karriere/Personalstrategie/Appointment_Regulations_en_final.pdf
- https://am.uni-koeln.de/e34120/am_mitteilungen/@88/AM_2021-89_Neufassung_TT-Oplus_ger.pdf
- https://am.uni-koeln.de/e21463/am_mitteilungen/@33/AM_2018-35_Grundsaetze-zuFragen-der-Befangenheit_ger.pdf / https://strategy.uni-koeln.de/e142759/e240/e170899/e170902/Grundsaetze-UzK-Befangenheit_en_final_eng.pdf
Promotionspflicht
Muss ich promoviert sein, um mich auf eine Professur bewerben zu können?
Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 Hochschulgesetz NRW müssen Sie eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Promotion mit gutem oder sehr gutem Ergebnis.
Wenn Sie sich für eine W1-Juniorprofessur bewerben möchten, muss die Promotion zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen sein. Sie muss jedoch zwingend vor Dienstantritt vorliegen.